Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen cockpit360 solutions, Thomas Hauser (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
(2) Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(3) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Softwareentwicklung sowie die Bereitstellung von Software-as-a-Service (SaaS) Lösungen, insbesondere der cloudbasierten Signage-Lösung "cockpit360 Signage" zur digitalen Präsentation von Immobilien auf Displays.
(2) Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot des Auftragnehmers.
(3) Bei SaaS-Leistungen gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Nutzung der Software über das Internet für die vereinbarte Vertragslaufzeit. Die Software wird nicht an den Auftraggeber überlassen, sondern bleibt im Eigentum des Auftragnehmers.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des individuellen Angebots durch den Auftraggeber (z. B. per E-Mail oder Unterschrift) oder durch die faktische Bereitstellung der Leistung durch den Auftragnehmer nach Auftragserteilung.
(3) Angebote des Auftragnehmers sind 30 Tage gültig, sofern keine andere Frist angegeben ist.
§ 4 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der erforderlichen Sorgfalt.
(2) Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
(3) Bei SaaS-Leistungen stellt der Auftragnehmer die Software grundsätzlich mit einer Verfügbarkeit von 99% im Jahresmittel zur Verfügung. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Auftraggeber rechtzeitig angekündigt und finden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten statt.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Bei Verlust oder Missbrauch der Zugangsdaten hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
§ 5 Vergütung, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei SaaS-Leistungen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Zahlungsverzug die Leistungen einzustellen (Account-Sperrung), bis die ausstehenden Forderungen beglichen sind.
(4) Preisanpassung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die monatlichen Entgelte für SaaS-Leistungen maximal einmal pro Kalenderjahr an veränderte Marktbedingungen (z. B. gestiegene Server- oder Personalkosten) anzupassen. Die Preisanpassung ist dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform anzukündigen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 %, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu.
§ 6 Nutzungsrechte und Geistiges Eigentum
(1) Der Auftraggeber erhält an den erstellten Arbeitsergebnissen (Individualsoftware) vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung ein einfaches Nutzungsrecht.
(2) Bei SaaS-Leistungen erhält der Auftraggeber ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes, nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software via Internet. Eine Weitergabe der Software oder der Zugangsdaten an Dritte (ausgenommen verbundene Unternehmen oder Mitarbeiter) ist nicht gestattet.
(3) Alle Rechte an der Standardsoftware, einschließlich Urheberrechte, Quellcodes, Patente und Marken, verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu bearbeiten, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
§ 7 Laufzeit, Kündigung und Datenexport
(1) SaaS-Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
(5) Datenexport: Nach Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber die Möglichkeit, seine Daten innerhalb einer Karenzzeit von 30 Tagen zu exportieren. Der Auftragnehmer unterstützt den Export im Rahmen der vorhandenen Export-Funktionalitäten. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, die Daten zu löschen.
§ 8 Datenspeicherung, Inhalte und Sicherung im Cloud-Portal
(1) Umfang der Speicherung: Über das Cloud-Portal werden immobilienbezogene Daten gespeichert (z. B. Kaufpreise, Objektdetails, Adressen) sowie Medieninhalte (Fotos, Videos), die der Auftraggeber hochlädt.
(2) Sicherheit: Der Auftragnehmer setzt zum Schutz der Daten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik ein (z. B. Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Firewalls), um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten.
(3) Backups: Der Auftragnehmer führt regelmäßige System-Backups durch. Dennoch obliegt es dem Auftraggeber, wesentliche Daten regelmäßig selbst zu sichern, da eine lückenlose Wiederherstellung durch den Auftragnehmer technisch nie zu 100 % garantiert werden kann.
(4) Löschung: Löscht der Auftraggeber Daten im Portal, werden diese zeitnah aus dem Produktivsystem entfernt. Aus technischen Gründen (z. B. in rotierten Backups) kann eine endgültige physikalische Löschung zeitverzögert erfolgen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
(5) Verantwortung und Freistellung: Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm hochgeladenen Inhalte. Er versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte (insb. Urheberrechte an Fotos) verfügt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Portals oder der Verletzung von Rechten Dritter durch den Auftraggeber beruhen.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) wird ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre (begrenzt auf den Wiederherstellungsaufwand).
§ 10 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die unter Datenschutzerklärung abrufbar ist.
(2) Auftragsverarbeitung: Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien hierüber einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Dieser wird dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
§ 11 Änderungen der AGB
(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies erforderlich ist (z. B. bei Gesetzesänderungen oder Funktionserweiterungen).
(2) Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gilt seine Zustimmung als erteilt. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Mannheim.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: 17.01.2026